Hausordnung
Hinweis: Bei Notfällen wendet Ihr Euch an einen Helfer in Eurer Umgebung, dieser weiß was zu tun ist, bzw. falls Ihr keinen Helfer seht, so wendet Euch an den Con-/Vereinsinfo-Stand, bzw einen der Stände (Bring&Buy/Reiseland Japan) links und rechts davon. Dieser fungiert auch als Lost & Found-Büro.
Die folgendenTeilnahmebedingungen sind anzuerkennen:
- Das Veranstaltungsgelände beinhaltet nur die Räumlichkeiten des Bürgerhauses. Sowohl der Außenbereich
(Straße. Kirchplatz ect.) als auch das angrenzende Restaurant gehören NICHT zum Veranstaltungsgelände. - Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr.
- Kinder unter 14 Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson (Erziehungsberechtigte/r oder eine von
dem/der/den Erziehungsberechtigten autorisierte volljährige Person).
>> Formular: Übertragung der Aufsichtspflicht - Die gültige Waffenregel der Wie.MAI.KAI ist einzuhalten. Dabei sind jedoch stets die Bestimmungen
des deutschen Waffengesetzes übergeordnet einzuhalten. >> Waffenregeln - Im Falle eines Notfalls, Unfalls ect. ist umgehend einem Orga oder Helfer bescheid zu geben.
- Anweisungen und Anordnungen der Orga und Helfer sind Folge zu leisten.
- Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter vor geeignete Maßnahem
hierfür zu veranlassen. - Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände herrscht Rauchverbot. Ebenso ist das Rauchen auf
dem Platz hinter dem Bürgerhaus und auf dem Gelände der „Stankt Georg Kirche“ (Rochuskirche) verboten. - Das mitbringen und gebrauchen von alkoholische Getränke und Drogen ist verboten.
- Offenes Feuer ist strickt verboten
- Abfall ist in die entsprechenden Behälter zu entsorgen.
Ebenso ist es verboten Wände ect. zu verunreinigen (z.B. beschriften, bekleben).
Der Verursacher haftet in voller Höhe. - Die Toiletten sind sauber zu halten. Bei Verstopfung der Toilette ist ein Orga oder Helfer zu benachrichtigen.
- Lebendige Tiere sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
Ausnahmen sind behinderten-unterstützende Tiere (z.B. Blinden- und Behindertenbegleithunde). - Die Teilnehmer der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass der Veranstalter auf der Veranstaltung
Film- und Fotoaufnahmen macht und diese für Veröffentlichungszwecke (z.B. Homepage) gebraucht. - Das Auslegen und/oder Verteilen von Werbemitteln ist nur mit Genehmigung des Veranstaltes erlaubt.
- Innerhalb des Gebäudes herrscht ein generelles Übernachtungsverbot.
Übernachtungsmöglichkeiten in Wiesbaden und Mainz findet ihr hier - Die Benutzung von Rollschuhen, Skateboards und ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen nicht getattet.
Sie dürfen jedoch als Assesoir mitgeführt werden. - Ballspielen und wildes umherrennen ist auf dem Veranstalltungsgelände nicht gestattet.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei verloren gegangenen und gestohlenen Sachen.
Dies gilt auch für die Garderobe.
Achtung: Die Garderobe ist nicht besetzt, das aufhängen und abstellen dort erfolgt auf eigene Gefahr - Fundsachen können an den Ständen im Bühnensaal abgegeben werden.
Bitte wendet Euch auch dorthin, wenn ihr etwas verloren habt und sucht - Diese Hausordnung ist während dem kompletten Verlauf der Veranstaltung einzuhalten.
- Die allgemeine Hausordnung des Bürgerhauses Mainz-Kastel ist der unseren übergeordnet und stets einzuhalten.
- Die Hausordnung des Bürgerhaus Mainz-Kastel untersagt das verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken auf dem Veranstaltungsgelände. Jedoch ist es Euch jederzeit möglich vor dem Gebäude Eure mitgebrachten Speisen und Getränke zu verzehren. Wir bitten um Euer Verständnis.













