Wer kann Mitglied des wie.mai.kai werden?
Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden. Um dem Verein beizutreten muss uns ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular per Briefpost zugesendet werden.
Mitglieder sind dazu verpflichtet einen geringen Mindestjahresbeitrag zu leisten, der dem Verein zu Gute kommt. Hierbei wird zwischen verschiedenen Beitragsstufen, wie Aktiv- und Passivmitglied mit und ohne Vergünstigung unterschieden.
Detaillierte Informationen gibt es auf folgender Seite: Beitragsordnung.

Vorteile der Vereinsmitgliedschaft
Als Vereinsmitglied besteht die Chance und Möglichkeit sich aktiv in der Verein einzubringen und einen persönlichen Beitrag zu leisten oder den Verein durch den Beitrag bei seinen Aktivitäten zu unterstützen. Darüber hinaus kann jedes Aktivmitglied aktiv das Vereinsgeschehen beeinflussen, d. h. ein Aktivmitglied besitzt ein Stimmrecht, das bei Abstimmungen auf der jährlichen Mitgliederversammlung zählt. Mittel- bis Langfristig, wird es exklusive Mitgliedskarten geben sowie Preisnachlässe bei vielen wie.mai.kai Veranstaltungen.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Beim wie.mai.kai e.V. gibt es zwei Mitgliedsstufen:

  1. Aktivmitglied: besitzt vollwertige Mitgliedsrechte mit aktivem und passivem Wahlrecht.
  2. Passivmitglied: besitzt weder aktives noch passives Wahlrecht. Die Mitgliedschaft endet automatisch zum Ende des Beitragsjahres. Diese kann jedoch automatisch verlängert werden, indem der Mindestbeitrag rechtzeitig zum angegebenen Datum, der in Beitragsordnung festgelegt ist, bezahlt wird.

Folgende Mindestbeiträge bestehen:

  1. Aktivmitglied:
    Standardtarif: 22, – Euro pro Jahr
    Vergünstigt: 12,- Euro pro Jahr
    Berechtigt sind folgende Gruppen: Auszubildende, Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende. Ein schriftlicher Nachweis ist dem Antrag beizulegen – z. B. Kopie des Schülerausweises.
  2. Passivmitglied:
    Standardtarif: 12, – Euro pro Jahr
    Vergünstigt: 7,- Euro pro Jahr
    Berechtigt sind folgende Gruppen: Auszubildende, Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende. Ein schriftlicher Nachweis ist dem Antrag beizulegen – z. B. Kopie des Schülerausweises.

Download

Hier können Sie sich das Beitrittsformular herunterladen. Bitte senden Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben (bei Minderjährigen bitte mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) an folgende Adresse:

wiemaikaievmitglieder

Der Umwelt zu liebe und der einfacheren und schnelleren Organisation, freuen wir uns darüber, wenn Mitglieder die E-Einladung (elektronische Einladung per E-Mail) zur Mitgliederversammlung bevorzugen und damit auf die Briefpost verzichten. Bestehende Mitglieder können mit dem folgenden Formular für die E-Einladung anmelden.