Die Waffenregeln der Wie.MAI.KAI unterliegen dem deutschen Waffengesetz (WaffG). Bei Unstimmigkeiten hat diese stets vorrangige Gültigkeit. Solltet Ihr vorab Fragen zu den Waffenregeln haben, so wendet Euch über das Kontaktformular mit Eurer Frage direkt an uns.

Alle mitgebrachten Waffen müssen an dem Einlass vorgezeigt werden. Die letztendliche Entscheidung, in welche Kategorie eine Waffe eingeordnt wird, unterliegt der Orga und den Helfern am Einlass. Erlaubte Waffen werden von uns gekennzeichnet. Keine Sorge die Markierung ist wieder spurlos entfernbar.

Beanstandete Waffen, die für Auftritte benötigt werden, werden von einem Orga oder Helfer für den Auftritt zur Bühne gebracht und wieder mitgenommen. Beanstandete Waffen müssen am Waffencheck abgegeben werden, damit auch jeder seine Waffe zurückerhält werden Waffenlisten mit Namen und Waffen geführt.

Cosplaywaffen

Erlaubte Waffen sind solche, die mit auf die Veranstaltung gebracht werden dürfen. Dazu gehören Larp- und Cosplay-Waffen aus Pappe, Pappmachee, Styropor und ähnlichen Materialen, sowie Kombinationen aus diesen. Ebenfalls erlaubt sind Cospaly-Waffen aus diesen Materialien mit einem Holzanteil, solange dieser nicht überwiegt.

Hinweise zu Materialien:
  • Materiallien wie Pappe, Pappmachee, Gummi, Latex, Styropor,  Schaumstoff, Silikon, Weichplastik,  sowie vergleichbare Materialien

Beanstandende Waffen sind Cosplay-Waffen aus Holz, Metall, Hartplastik und ähnlichen Materialien, sowie Kombinationen aus diesen. Ebenso sind Kombinationen aus diesen Materialen mit den erlaubten Materialien wie Pappe oder Styropor verboten, wenn der verbotene Bestandteil überwiegt oder als potentielle Waffe, z. B. als Knüppel, verwendt werden kann.

Waffen mit über 1 Meter Länge, bzw. Breite zählen ebenfalls, unabhängig vom Material,  zu den beanstandeten Waffen sowie Peitschen/Reitgerten mit einem Bandmaß/Länge über 1 Meter. Auch "Pfefferspays" gehören in diese Kategorie. Diese Waffen dürfen nicht mit reingenommen werden und müssen am Einlass abgegeben werden.

Verbotene Waffen sind echte Waffen und Munition und solche die nicht von diesen zu unterscheiden sind. Sie dürfen gar nicht mit zur Veranstaltung gebracht werden.

Dazu zählen zum Beispiel:
  • Schlagringe, Totschläger (in Deutschland verboten! (§ 2 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG)
  • Explosivkörper, Pyrotechnik jeglicher Art
  • Pistolen, Gaspistolen, SoftAir-Pistolen
  • Würgehölzer (Nunchakus) und ähnliches (in Deutschland verboten! WaffG Anlage 2 (Waffenliste), Abschnitt 1, Ziffer 1.3.8)
  • Munition (Patronen, Pfeile oder Pfeilspitzen)
  • Hieb- und Stichwaffen, sowohl mit geschärfter als auch stumpfer Metallklinge, (Katana, Säbel, Beile, Macheten, Morgensterne, Messer jeglicher Art [Butterflymesser, Einhandmesser, Faustmesser und Springmesser sind in Deutschland verboten § 41 (1) WaffG]).

    Hinweis:
  • Verboten sind auch 100% Waffenimitate (Anscheinwaffen), hierbei ist das Material egal, wenn diese nicht auf dem ersten und zweiten Blick von einer echten Waffe zu unterscheiden sind.
  • Schusswaffen und Anscheinwaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Wer trotz dieses Verbotes eine solche Waffe mit sich führt begeht eine Ordnungswidrigkeit. (§ 53 Absatz 1 Nr. 21a Waffengesetz.) Auch ein Transport von Anscheinwaffen ist nur mit entsprechenden Schließbehältern gestattet.
  • Verbotene Waffen wie Schusswaffen, Anscheinwaffen, Hieb- und Stichwaffen oder Nunchakus - gilt auch für Munition - KÖNNEN aus obigen Gründen NICHT an der Waffenkontrolle  oder an der Garderobe abgegeben und aufbewahrt werden! D.h. bei Mitführen einer solchen Waffe dürft ihr trotz Eintrittskarte nicht auf das Veranstaltungsgelände - eine Kaufpreiserstattung des Tickets ist ausgeschlossen.

Sonstiges

Auch Accessoires können gefährlich werden und als Waffe gebraucht oder gar missbraucht werden, daher sind nur stumpfe Nieten mit einer Länge von bis zu 3 cm an Kleidung, Taschen oder Stachelarm- und -halsbänder gestattet. Ebenfalls darf die Kleidung keine scharfen Kanten oder Spitzen aufweisen. Falls Ihr diese Angaben überschreitet, so gebt diese bitte, wie beanstandete Waffen, beim Waffencheck an der Kasse ab. Sollten diese nicht abnehmbar sein, dürfen wir Euch versicherungstechnisch nicht auf das Gelände lassen.

Das Mitbringen und Mitführen von Spreng- und Feuerwerkskörpern, Laserpointern (egal welcher Klasse) u. Ä. ist verboten.

Auf dem Con-Gelände ist das mitführen von CS-Gas, Pfefferspray oder dergleichen nicht gestattet. Diese Gegenstände müssen unaufgefordert am Waffencheck abgegeben werden.

Das Mitführen von Taschenmessern ist strengstens verboten. Sie müssen unaufgefordert am Waffencheck abgegeben werden. Ein Verstoß führt zum Ausschluss der Veranstaltung ohne Erstattung des Kaufpreises.

Das Mitführen von Scheren und Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange, Hammer etc. ist nicht gestattet und müssen am Waffencheck abgegeben werden.

Hinweis:
  • Spreng- und Feuerwerksörper sowie Laserpointer der Klasse 3 können aus gesetzlichen, sicherheitsbestimmenden und logistischen Gründen nicht an der Garderobe oder an der Waffenkontrolle verwahrt werden. D.h. bei Mitführen eines solchen Gegenstandes dürft ihr trotz Eintrittskarte nicht auf das Veranstaltungsgelände - eine Kaufpreiserstattung des Tickets ist ausgeschlossen.

Deutsches Waffengesetz

Stets aktuell und bindend unter:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html
 

Auszug aus dem WaffG Anlage 1 (zu 1 § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmung: WaffG § 42 Abs. 1 "Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

Erklärung: Die Erklärung ist hier ziemlich selbsterklärend, das heißt die Wie.MAI.KAI ist eine solche öffentliche Veranstaltung und muss sich an das deutsche WaffG halten. Somit sind auf die Ihr keine echten Waffen oder dergleichen mitzubringen erlaubt. In den folgenden zwei Ausszügen wird der Begriff Waffe nach §1 Abs. 2 verständlich erklärt.

 WaffG § 1 Abs. 2 Nr. 1 Abschnitt 1 Anlage 1.1 "Schusswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden"

Erklärung: Schusswaffen sind ausschließlich Geräte mit einem Lauf, die Führungsschiene einer Armbrust oder einer Speerschleuder gilt dabei nicht als Lauf. Jedoch gehören sie in die Kategorie der Hieb- und Stoßwaffen. Schusswaffen sind z. B. Pistolen, Gaspistolen oder SoftAir-Pistolen.

WaffG § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a Unterabschnitt 2 Anlage 1.1: "Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen."

Erklärung: Zu der Rubrik Hieb- und Stoßwaffen zählen Schwerter, Dolche, Messer, Stoß- und Wurfspeere, Lanzen, Spieße, Stangenwaffen (Hellebarden), Schlagringe, Armbrüste, Bögen, Katapulte, Speerschleudern, Ballisten.