Hinweis: Bei Notfällen wendet ihr euch an einen Sanitäter oder falls nicht sichtbar an einen Helfer/Orga in Eurer Umgebung, dieser weiß was zu tun ist, bzw. falls ihr keinen Helfer/Orga seht, so wendet Euch an die Con-Info im Eingangsfoyer.
Die folgende Teilnahmebedingungen sind anzuerkennen
Veranstaltungsgelände
- Das Veranstaltungsgelände beinhaltet die Räumlichkeiten der Stadthalle, den Außenbereich (Vorplatz und Parkfläche) sowie die Graf-Stauffenberg Sporthalle.
- Gehwege, Treppen und Türen müssen stehts freigehalten werden.
- Die angrenzenden Rasenflächen müssen sauber gehalten werden.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Zutritt zum Con-Gelände ist nur mit gültigem Ticket möglich. Tickets sind mit einem QR-Code versehen. Dieses (e)Ticket (PDF-Datei) ist ausgedruckt oder digital am Veranstaltungstag mitzubringen. Es wird ein Einlasssystem genutzt, bei dem das Ticket in digitaler oder ausgedruckter Form mit sich geführt werden muss. Beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgebäudes wird der QR-Code gescannt (Check-in/Check-out). Ein Wiedereintritt ist nur mit vorherigem Ausscannen möglich.
- Beim Zutritt zum Con-Gelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Dabei können u.a. Taschen- und Kofferkontrollen vorgenommen werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
Regenschirme, Koffer, Rucksäcke und große Taschen müssen an der Garderobe abgegeben werden. Es besteht kein Anspruch auf Lagerung, wenn die Kapazitäten erschöpft sind.
Erlaubt sind Gehhilfen oder medizinische Geräte, sie können ebenfalls kontrolliert werden und mit der Cosplaywaffen-Check-Banderole gekennzeichnet werden. - Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gemäß der Cosplaywaffen und Requisitenregeln, stark alkoholisierter Zustand oder unter Drogeneinfluss stehend. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
- Kinder unter 14 Jahre benötigen eine personensorgeberechtigte (ein/e Erziehungsberechtigte/r) oder eine volljährige erziehungsbeauftragte Person (eine von
dem/der/den Erziehungsberechtigte/n beauftragte volljährige Person).
>> Formular von Muttizettel: https://muttizettel.net/ - Jugendlichen im Alter von 14 bis einschließlich 15 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur bis 22 Uhr gestattet.
- Jugendlichen im Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur bis 24 Uhr gestattet.
- Erziehungsbeauftragte Begleitpersonen müssen volljährig sein und den schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung stets mit sich führen. Auf Verlangen ist eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Ebenso ist die ständige Begleitung des Minderjährigen vorausgesetzt.
- Bei Filmvorführungen werden FSK-Freigaben bekannt gegeben. Filmvorführungen mit FSK12 Freigabe dürfen auch von Kindern ab 6 Jahren mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besucht werden (§ 11 Abs. 2 JuSchG).
Filme mit einer Freigabe ab FSK16 oder FSK18 dürfen vom Publikum, das jünger als das angegebene Alter ist, auch nicht mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besucht werden.
Es können Ausweiskontrollen durch unsere Team-Mitglieder durchgeführt werden, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Ohne einen solchen Nachweis kann der Zutritt verwehrt werden. - Auf der Veranstaltung besteht die Ausweispflicht. Es können Ausweiskontrollen durchgeführt werden.
- Die gültige Cosplaywaffen- und -Requisitenregeln der Wie.MAI.KAI ist einzuhalten. Dabei sind jedoch stets die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes übergeordnet einzuhalten.
- Einige Bereiche der Stadthalle Flörsheim am Main werden durch die Hausverwaltung Videoüberwacht.
- Sämtliche Fluchtwege sind zu jeder Zeit frei zu halten. Dazu zählen ebenso Treppen und Türen.
- Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen am angekündigten Programm vorzunehmen. Änderungen des Programms oder mitwirkender Personen berechtigen nicht zur Rückvergütung oder Umtausch der Eintrittskarte.
- Der Besitz einer Eintrittskarte garantiert nicht die Möglichkeit der Teilnahme an einzelnen Programmpunkten. Räume und Säle verfügen nur über bestimmte und begrenzte Kapazitäten, die nicht überschritten werden dürfen. Dies betrifft ebenso zeitlich begrenzte Aktionen. Der Einlass zu diesen, inklusive dem Veranstaltungsort an sich, kann nur so lange gewährt werden, wie die Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind.
- Die Veranstaltung wird anhand der jeweils aktuellen behördlichen Pandemieregelungen und -richtlinien ausgerichtet. Den jeweiligen Regelungen ist Folge zu leisten.
Ticketing
- Es gibt (e)Tickets, die mit einem QR-Code versehen sind. Das eTicket, eine PDF-Datei, ist ausgedruckt oder in digitaler Form am Veranstaltungstag mitzubringen. Käufer an der Tageskasse bekommen einen Ausdruck mit einem individuellem QR-Code darauf.
- Tickets, die im Vorverkauf zur Wie.MAI.KAI erworben werden sind personalisiert. Diese Angaben können bei der Ticketkontrolle vor Ort kontrolliert werden. Dazu ist ein offizielles Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass nötig. Bitte beachte, dass Spitznamen, Pseudonyme oder Falschangaben das Ticket für ungültig erklären und ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Der Inhaber eines Tickets kann bis vor dem ersten Einlösen vor der Veranstaltung im Ticketshop eigenständig und kostenfrei geändert werden.
- Für bestimmte Personengruppen, u. a. Kinder, Jugendliche oder Personen mit Behinderung gibt es ermäßigte Tickets.
- Für Tickets, die im Vorverkauf erworben werden, fällt eine Service-, bzw. Systemgebühr an.
- An der Tageskasse wird voraussichtlich neben der Barzahlung (es werden keine 200€ oder 500€ Scheine angenommen) auch elektronische Zahlungsmöglichkeiten, wie EC-Karte, Kreditkarten oder Apple Pay, akzeptiert.
Notfälle
- Im Falle eines Notfalls, Unfalls etc. ist umgehend einem Sanitäter, Orga oder Helfer Bescheid zu geben.
- Anweisungen und Anordnungen der Orga und Helfer sind Folge zu leisten.
- Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter vor, geeignete Maßnahme hierfür zu veranlassen.
Verbote
- In der gesamten Stadthalle herrscht stricktes Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas und dergleichen. Jedoch ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowohl auf dem Vorplatz und auf den angrenzenden Grünflächen der Konsum von Cannabis verboten.
- Das Mitbringen und Gebrauchen von alkoholische Getränken und Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist verboten.
- Es ist nicht gestattet mitgebrachte Speisen und Getränke innerhalb der Stadthalle Flörsheim und der Sporthalle Graf Stauffenberg zu verzerren.
- Das Mitbringen und Mitführen von Glasflaschen und Glasbehältern ist nicht erlaubt.
- Offenes Feuer ist strickt verboten.
- Das Mitbringen und Mitführen von Explosivkörpern, Pyrotechnik jeglicher Art und Laserpointern (egal welcher Klasse) u. Ä. ist verboten.
- Lebendige Tiere sind in der Stadthalle Flörsheim und der Großsporthalle Graf-Stauffenberg Sporthalle verboten. Ausnahmen sind behinderten-unterstützende Tiere (z.B. Blinden- und Behindertenbegleithunde).
- Das Auslegen und/oder Verteilen von Werbemitteln ist nur mit Genehmigung des Veranstatalters erlaubt.
- Die Benutzung von Rollschuhen, Skateboards und ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Sämtliche Kostüme dürfen nicht zu freizügig ausfallen, d.h. sie müssen mindestens Busen, Brust, Po und Intimbereich vollständig und großzügig mit Bekleidung verdecken. Unterwäsche-Cosplays sind nicht gestattet.
- Es ist nicht gestattet an Steckdosen der Stadthalle mitgebrachte Elektrogeräte wie Smartphones, Handys, Laptops oder sonstige Elektrogeräte anzuschließen und aufzuladen.
- Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach §86a des StGB ist nicht gestattet. Dies betrifft auch ähnlich aussehende Symbole, wie Manji-Zeichen.
- Das Mitführen von Waffen aller Art gemäß dem deutschen Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ist verboten. Dies schließt ebenfalls Scheren, Taschen-, Kellnermesser, Multitools, Nagelpfeilen, Werkzeuge und ähnliches ein.
- Auf dem Con-Gelände ist das mitführen von CS-Gas, Pfefferspray, Gassprühdosen (Deo, Haarspray, Farbspray, etc.), ätzende Substanzen oder dergleichen nicht gestattet.
- Gegenstände zur Erzeugung greller Töne sind verboten, z. B. Trillerpfeifen, Gasdruckfanfaren oder Megaphone.
- Rucksäcke und Taschen, die größer als DIN A3 (42 x 30 x 18 cm), bzw. deren Fassungsvermögen größer als 24 Liter sind, dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden. Je nach Situation kann das Ordnungsperson vor Ort entscheiden, ob auch Taschen bis zur genannten zulässigen Größe abgegeben werden müssen. Jedoch ist maximal eine Tasche pro Person zulässig.
- Regenschirme - dabei ist es egal ob mit oder ohne Metallspitze - dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden.
- Es ist nicht gestattet auf dem Vorplatz oder der angrenzenden Wiese zu zelten oder zu campen.
Abfälle und Sauberkeit
- Abfall ist in die entsprechenden Behälter zu entsorgen.
- Ebenso ist es verboten Wände etc. zu verunreinigen (z.B. beschriften, bekleben). Der Verursacher haftet in voller Höhe.
- Die Toiletten sind sauber zu halten - hinterlasst diese so, wie ihr sie selbst vorfinden wollt! Bei Verstopfung der Toilette, Papiermangel oder einer Beschädigung ist ein Orga oder ein Helfer zu benachrichtigen.
Ton-, Foto- und Videoaufnahmen / Recht am eigenen Bild
- Mit der Teilnahme an der Veranstaltung überträgt der Besucher/Teilnehmer dem wie.mai.kai e.V. unentgeltlich sämtliche außschließlichen, zeitlichen räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte von ihm/ihr angefertigten Bild- und/oder Tonaufnahmen, u.a. für Veröffentlichungszwecke (mulitmedial - z.B. Homepage, Print oder Rundfunk) genutzt werden. Einschließlich erforderlicher Nebenrechte wie Bearbeitungs- und Sublizenzrechte. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. HINWEIS: Solltet Ihr von einem unserer Fotografen fotografiert werden - zu erkennen an seinem Wie.MAI.KAI-Namensschild - und Ihr möchtet nicht später irgendwo veröffentlicht werden, so bittet diesen gleich Euer Foto zu löschen. Nach Veröffentlichung bitten wir Euch uns per Kontaktformular über unsere Seite mitzuteilen, welches Bild wir entfernen sollen. Vielen Dank.
- Ton-, Foto- und Videoaufnahmen für den kommerziellen Gebrauch ist ohne schriftliche Einwilligung des wie.mai.kai e.V. untersagt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch - einschließlich der Veröffentlichung auf Blogs, in Communities oder Homepages sind gestattet - sofern es nicht auf der Veranstaltung für einzelne Programmpunkte explizit untersagt ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich dabei die Arbeit des WMK-Personals nicht zu behindern.
Haftung und Umtausch
- Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Teilnahme an Wettbewerben, Workshop, Mitmachaktionen, etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Personen- oder Vermögensschäden übernommen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei verloren gegangenen und gestohlenen Sachen.
- Die Eintrittskarten sind grundsätzlich von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
- Änderungen des Programms oder mitwirkender Personen berechtigen nicht zur Rückvergütung oder Umtausch der Karte. Das gleiche gilt, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderem wichtigen Grund abgebrochen werden muss.
- Es gilt stets das deutsche Recht.
Fundsachen
- Fundsachen können am Con-Info-Stand - im Eingangsbereich (Erdgeschoss) - abgegeben werden.
- Bitte wendet Euch auch dorthin, wenn ihr etwas verloren habt und sucht.
Diese Con-Regeln sind während dem kompletten Verlauf der Veranstaltung einzuhalten.
Der Veranstalter behält sich vor, die Con-Regeln jederzeit zu ändern.
Die allgemeine Hausordnung der Stadthalle ist der unseren übergeordnet und stets einzuhalten.
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